Team Zastrow gründet Partei

Das Dresdner Wahlbündnis „Team Zastrow“, dass bei der Dresdner Stadtratswahl mit 88 Kandidaten in allen Dresdner Wahlkreisen antritt, hat gestern eine Partei gegründet.

Bei der Gründungsveranstaltung im Dresdner Best Western Hotel auf der Buchenstraße am Mittwochabend waren insgesamt 26 Vereinsmitglieder anwesend und stimmten einstimmig für die Parteigründung aus dem Verein heraus. Der Name der Partei lautet bis auf weiteres „Team Zastrow – Bündnis Sachsen24“.

Zum Parteivorsitzenden wählten die Anwesenden mit 100 Prozent den Initiator des Wahlbündnisses und Dresdner Unternehmer, Holger Zastrow (55). Zu Stellvertretern wurde Petra Nikolov, stellvertretenden Pressesprecherin des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung, sowie den IT-Produktmanager Frank Wenzke bestimmt.

Schatzmeister ist der Dresdner Unternehmer Robert Reschke. Den Gründungsvorstand komplettieren Matthias Weigel, Ronny Otte, Peter Hering, Matteo Böhme, Michael Deutschmann und Melinda Haupt. Es wurden bewusst noch nicht alle Vorstandsplätze besetzt. Aufgabe der Mannschaft ist es zunächst, die Möglichkeit der Teilnahme an der Landtagswahl zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten sowie Strukturen aufzubauen.

Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender von „Team Zastrow – Bündnis Sachsen24“:

„Mit dem Schritt hin zur Parteigründung wollen wir die Chance wahren, den Wählern in ganz Sachsen bei der Landtagswahl am 1. September ein bürgerlich-seriöses Angebot aus der Mitte heraus zu machen. Ob wir diesen Schritt tatsächlich gehen, hängt entscheidend vom Abschneiden unseres Wahlbündnisses bei der Stadtratswahl am 9. Juni in Dresden ab.

Alle weiteren Schritte und ein erster ordentlicher Parteitag werden nach diesem Wahltermin stattfinden. Deshalb gilt unsere volle Konzentration diesem wichtigen Datum. Unser Ziel ist dabei klar definiert: „Team Zastrow“ will die Politik im neuen Stadtrat entscheidend mitgestalten und setzt dabei auf ein zweistelliges Ergebnis.“

Für die Teilnahme an der Landtagswahl ist zwingend die Gründung einer Partei notwendig. Wählervereinigungen dürfen – anders als bei Kommunalwahlen – nicht an Landtagswahlen teilnehmen.

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